Was ist die Pfarrvision?
Unsere Vorgehensweise
Zwischen 16. und 30. Jänner 2022 sind alle Katholiken der Pfarre Asten eingeladen, Kandidaten für den neuen Pfarrgemeinderat (2022-2027) vorzuschlagen. Die zuletzt 2017 gewählten 21 Pfarrgemeinderäte werden somit durch den neu zu wählenden Pfarrgemeinderat abgelöst.
Was ist der Pfarrgemeinderat (PGR)?
Der PGR sorgt sich um die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen.
Der PGR berät das Pfarrseelsorge- und Pfarrleitungsteam (PLT = PGR-Vorstand und kooptierte Personen), das sich regelmäßig trifft und die wöchentlichen Abläufe in der Pfarre mit der Vision in Einklang bringt bzw. hält. Er plant, berät und beschließt, was zum Wohle der Menschen und für eine lebendige Spiritualität in der Pfarrgemeinde zu tun ist.
Für die Durchführung der beschlossenen Aktivitäten und für eine thematische und personelle Vielfalt werden nach der PGR-Wahl neben dem PLT (Pfarrleitungsteam) wieder Fachteams (früher: Fachausschüsse) in Bereichen wie Caritas, Gemeinschaft, Liturgie und Verkündigung eingerichtet.
Wie setzt sich der PGR zusammen?
Der PGR besteht in Asten idealerweise aus 21 Personen: zum Teil sind das amtliche Mitglieder / Mitglieder des künftigen Seelsorgeteams, zum Teil öffentlich wählbare Mitglieder.
Amtliche / Seelsorgeteam-Mitglieder (9)
(stehen nicht zur Wahl, sind automatisch im PGR):
Franz Spaller (Pfarrer), Pater Thomas Gögele (Pfarrseelsorger), Kornel Kalamar (Diakon), Christa Stöger (Kath. Frauenbewegung), Rudolf Straka (Kath. Männerbewegung), Maria Ebner (Religionslehrerin), Franz Böck (Finanzausschuss), Verena Brandstätter (Glaubensweitergabe), Maria Kamptner (Kommunikation).
Hinzugewählte Mitglieder (12)
Es können noch zwölf Personen durch die Pfarrgemeinde hinzugewählt werden.
So wird gewählt:
Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 16 Jahren (oder die gefirmt sind), die sich der Pfarre Asten zugehörig fühlen. Von 15.-30. Jänner 2022 sind alle Wahlberechtigten eingeladen, Kandidaten für den neuen Pfarrgemeinderat zu überlegen und während bzw. nach den Sonntagsmessen auf Stimmzetteln in die Wahlurne zu werfen. Bereits im September wurde vom aktuellen PGR als Wahlmodell die sog. “Urwahl” festgelegt. Es geht dabei darum, Namen von Personen auf den Stimmzettel zu schreiben, die für die nächsten fünf Jahre (bis März 2027) als Pfarrgemeinderäte in Frage kommen. Die Stimmzettel werden gezählt, die genannten Personen nach Anzahl der Nennungen gereiht und gefragt, ob sie bereit sind, in der nächsten Periode ehrenamtlich im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten. Bei Zusage sind diese Personen fixe Mitglieder des Pfarrgemeinderates.
Hilfe für die Kandidatensuche:
Wir ersuchen euch alle, mitzuhelfen und Namen von Personen vorzuschlagen, welche sich für die Pfarre und die Vision (s. oben) in den nächsten 5 Jahren einsetzen und mit ihrem Engagement bereichern könnten. Dabei ist es hilfreich, folgendes zu bedenken:
- Mindestalter der Kandidaten: Vollendung des 16. Lebensjahres (Stichtag 1.1.22)
- Amtliche- und Seelsorgeteam-Mitglieder stehen nicht zur Wahl, sondern sind automatisch im PGR.
- Die vorgeschlagenen Personen sollten hinter der gemeinsam definierten Pfarrvision (s. oben, oder ausführlicher erklärt auf pfar.re/mitvision) stehen und sich dafür einsetzen wollen. Gesunde Vielfalt ist wichtig, zugleich müssen wir gemeinsam in eine Richtung schauen.
- Personen können wiedergewählt, aber auch Neue vorgeschlagen werden. Eine Liste der bisherigen Pfarrgemeinderäte können sie online unter pfar.re/pgr2017 abrufen (einige davon stehen nicht mehr zur Verfügung).
- Es können auch Personen gewählt werden, die nicht in Asten leben, sich aber unserer Pfarre zugehörig fühlen – was sich z.B. durch öfteren Messbesuch bei uns zeigt.
- Dabei sollen möglichst vielfältige Personengruppen bedacht werden: Personen aus den verschiedenen Ortsteilen (Asten Ort, Raffelstetten, Ipfdorf, Norikum, Fisching, Eigenheim), Personen verschiedener Altersgruppen (Jugendliche, junge Erwachsene, Personen mittleren Alters, Senioren), Personen aus verschiedenen Familienständen (Single, Verheiratet, Kinder,…) oder sonstige (z.B. in den letzten 7 Jahren Zugezogene, langjährige Astner, kreative/künstlerisch begabte und Ideenreiche Personen, …)
- Überlegen Sie daher bitte, wen aus Ihrer Familie, Nachbarschaft, Straße/Siedlung/Ortteil oder aus Ihrem Freundeskreis Sie sich für den Pfarrgemeinderat vorstellen können. Sprechen Sie mit den Menschen, tauschen Sie sich über die Vision aus – und überlegen Sie auch, ob Sie nicht selbst als Pfarrgemeinderat unsere Pfarre als Familie Gottes mitgestalten möchten!
Weg zum Wahlergebnis:
Ab 31. Jänner zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Personengruppen (s. oben) werden aus den eingegangenen Vorschlägen die zwölf meistgenannten Personen gefragt, ob sie die Wahl annehmen.
Am 20. März 2022 wird dann der neue Pfarrgemeinderat präsentiert. (Falls wichtige Gründe vorliegen, ist es möglich, bis 3. April 2022 gegen das Wahlergebnis Einspruch zu erheben.)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pfarrer Franz Spaller, an die Mitglieder des Wahlvorstandes (Margarete Böck, Verena Brandstätter, P. Thomas Gögele, Diak. Kornel Kalamar, Maria Kamptner, Maria Pöschko, Pfr. Franz Spaller, Christa Stöger) oder suchen Sie gern das Gespräch mit den aktiven Pfarrgemeinderatsmitgliedern.
Kontaktdaten Pfarramt:
Email: pfarre.asten@dioezese-linz.at
Telefon: 07224 65516
Wir hoffen auf interessante Gespräche und eine hohe Wahlbeteiligung, und freuen uns schon auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Pfarrgemeinderat!
Pfarrer Franz Spaller und das Team des Wahlvorstandes
Eckdaten PGR-Wahl ’22
- Wahlaufruf und Information: 2./6./9. Jänner 2022 bei den Messen
- Wahlmodell: Urwahl
- PGR-Periode: 2022-2027 (nach Absprache auch kürzerer Zeitraum möglich)
- Stimmabgabe: Vorschläge für zwölf PGR-Mitglieder
- Wahlzeitraum: 15.-30.Jänner 2022 (während/nach den Sonntagsmessen)
- Ort der Stimmabgabe: Wahlurne (Sonntagsmessen) / Pfarrbriefkasten
- Stimmberechtigt: alle pfarrzugehörigen Katholiken (16 Jahre oder gefirmt)
- Wählbar sind: pfarrzugehörige Katholiken ab 16 Jahre
- Wahlergebnis: Präsentation des neuen PGR am 20. März im Gottesdienst
Kurzanleitung zur Stimmabgabe
- Vision lesen, zum Heiligen Geist beten
- Personengruppen und Personen überlegen
- Bis zu 12 Personen mit Vor- und Nachname, Wohnadresse (wegen möglicher Namensgleichheiten) und zugehöriger Personengruppe in den Stimmzettel eintragen
- Stimmzettel in das kleine unbeschriftete Kuvert geben
- Kleines Kuvert in den großen Umschlag geben
- Großen Umschlag mit dem Namen der wählenden Person beschriften (jede wahlberechtigte Person darf nur einen Stimmzettel abgeben)
- Wahlumschlag in die Wahlurne (nach den Sonntagsmessen) oder in den Pfarrbriefkasten werfen